In der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD heißt es unter „Digitalstrategie“, dass es vorrangiges Ziel der Kreisverwaltung sei, die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu erfüllen und sämtliche Verwaltungsleistungen wie zum Beispiel Kfz-Anmeldungen, Bauanträge und sonstige Leistungsanträge der Kreisverwaltung online anzubieten. Man verspricht sogar, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu gehen und die Verwaltungsverfahren von der Antragsstellung bis zum Abschluss des Vorgangs digital zu organisieren. Die Kommunen und Landkreise müssen bis Ende 2022 Ihre Angebote nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt haben, heißt es einleitend in einer Pressemitteilung der Vogelsberger Kreistagsfraktion Linke / Klimaliste.
Bereits 2019 habe die Kreisspitze eine Anfrage der FDP fast wortgleich wie im jetzigen Koalitionsvertrag beantwortet. Dort hieß es auch, dass man die Angebote besonders bürger- und wirtschaftsfreundlich gestalten möchte. „Es ist völlig unklar, was sich seit der vollmundigen Erklärung von 2019 bis jetzt getan hat und bis Dezember 2022 ist für die Umsetzung komplexer IT-Projekte eine kurze Zeit“, meint Michel Riese von der Fraktion.
In allen Erklärungen zur bürgerfreundlichen Digitalisierung kämen seitens CDU und SPD aber die Belange benachteiligter und behinderter Menschen nicht vor. Um beeinträchtigten Menschen auch die Teilhabe an den öffentlichen Internetangeboten möglich zu machen sehe die hessische Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik vor, dass öffentliche Stellen ihre Webseite barrierefrei gestalten müssen und bestimmte Texte und Formulare in Leichter Sprache abzufassen seien. Die Fristen, die die Landesregierung für die Realisierung gesetzt hatte, hätte der Vogelsbergkreis schon verstreichen lassen, heißt es weiter. „Aber ein IT-Angebot des Vogelsbergkreises, ohne die Belange der behinderten Menschen zu berücksichtigen, sollte es nicht geben. Es wäre keinesfalls bürgerfreundlich“, so Riese abschließend.