Skip to content
Menu
Bündnis Klima: Die LINKE / Klimaliste Vogelsberg
  • Start
  • Aktuell
  • Anträge und Anfragen
Bündnis Klima: Die LINKE / Klimaliste Vogelsberg

Bericht der Fraktion Die Linke/Klimaliste zum Akteneinsichtsausschuss

Posted on 12. Januar 2026

Stellungnahme der Fraktion Die Linke/ Klimaliste zum Akteneinsichtsausschuss beim Vogelsbergkreis zur Weisung auf Abriss der ehemaligen Kreisberufsschule in Homberg (Ohm)  

Vorgaben: Die Vorgaben für einen Bericht eines Akteneinsichts-ausschusses ergeben sich aus dem Zusammenspiel von HKO, GO des Kreistages und dem Kommunalverfassungsrecht. Generell muss der Bericht die Feststellungen des Ausschusses (was wurde untersucht? Welche Akten eingesehen?), die Ergebnisse der Untersuchung (was ist herausgekommen?) die rechtliche Würdigung (Verstoß oder nicht?) und Schlussfolgerungen für den Kreistag enthalten. Daran orientiert sich die folgende Stellungnahme. 

  1. Ich beginne mit meiner Stellungnahme beim Formalen 

Der am 5. Dezember 2025 von der Kreistagsverwaltung als E-Mail vorgelegte  “Bericht des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die  Akteneinsicht” ist kein Bericht. 

Schon die formalen Kennzeichen eines Berichtes sind nicht erfüllt. Die E-Mail ist vom Leiter der Stabsstelle Gremien und Politische Steuerung erstellt und versendet worden. Der Bericht hat jedoch durch den Vorsitzenden des Akteneinsichtsausschusses zu erfolgen und ist durch ihn persönlich zu unterzeichnen. Ein Bericht des Ausschussvorsitzenden Krist liegt jedoch nicht vor.  

Ausführungen zu den inhaltlichen Fragen, die den AEA konstituierten, fehlen vollständig. Damit sind die Anforderungen an den Bericht eines Akteneinsichtsausschusses weder formal wie inhaltlich erfüllt. 

Auch ist festzustellen, dass an keiner Stelle zu einem Akteneinsichtsausschuss eingeladen wurde, sondern stets zu einer Sitzung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschusses. Diesem wurde zwar die Aufgabe eines Akteneinsichtsausschusses übertragen. Jedoch hätte bei den Einladungen und auch beim Bericht expressis verbis deutlich werden müssen, dass hier ein Akteneinsichtsausschuss tätig ist. So lässt sich der AEA in den Übersichten der Sitzungen nicht auffinden. Gewollt? 

Aus den Protokollen zu den Sitzungen ergibt sich, dass die wenigsten Mitglieder des Ausschusses kaum länger als 2 Stunden die umfangreiche Akte eingesehen haben, während ich selbst etwa fünfeinhalb Stunden benötigt habe, um mir ein zutreffendes Bild über den Akteninhalt zu machen. Wer sich also über die Kosten des Ausschusses beschwert, muss sich vorwerfen lassen, für das erhaltene Sitzungsgeld nicht wirklich gearbeitet zu haben.  

2. Inhalt 

2.1  Ausgangsfragen 

Die Ausgangsfragen für den Ausschuss waren 

  1. Liegen die rechtmäßigen Voraussetzungen für den Abbruch vor? 
  1. Hat eine gemäß dem HDSchG angemessene Alternativen Prüfung stattgefunden? 
  1. Welche Unterlagen wurden Minister Gremmels für seinen Entscheid vorgelegt? Sind dem Minister alle relevanten Unterlagen vorgelegt worden? 
  1. Wie ist der Wortlaut des Ministerentscheids und welche Auflagen / Nebenbestimmungen wurden getroffen? 

2.2 Vollständigkeit der Akte unklar 

Der Akteninhalt umfasst insgesamt 4 einzelne Teilakten, 353 Blatt. Eine Chronologie der Teilakten lässt sich nicht erkennen. Die Paginierung ist z.T. schlecht lesbar. 

Zu Beginn der 1. Sitzung frage ich Herrn Krug, ob die Akte, so wie sie dem Ausschuss vorgelegt wurde, auch komplett Herrn Minister Gremmels vorgelegt wurde. 

Herr Krug antwortet nach kurzem Zögern mit NEIN. 

Ich frage nach, welche Teile dem Minister vorgelegt wurden. 

Herrn Krug antwortet, das ergebe sich aus der Akte. 

Das allerdings trifft nicht zu. Aus der Akte ergeben sich einzelne Schriftwechsel mit dem Minister. An keiner Stelle wird deutlich, welche Akteninhalt konkret dem Minister vorgelegt wurden. 

Kommentar Rauber-Rupp, Kommentar zur HGO, 3. Auflage:  

Dem Ausschuss sind die geführten Akten vollständig vorzulegen. Werden dem Ausschuss die Akten nur in Auszügen oder bruchstückhaft vorgelegt, ist dies rechtswidrig. 

In der Akte fehlt ebenfalls der Beschluss der Homberger Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2022. Nach derzeitiger Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung ist der Abbruch des städtischen Gebäudes Friedrichstraße 7 nicht Bestandteil des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2022 zu TOP 7 „Verkauf Grundstück Friedrichstraße an PaWo GmbH“ etc.. Zu Ziff. 1. wurde beschlossen: „,.. mit der PaWo GmbH einen Kaufvertrag für das Grundstück Gemarkung Homberg, Flur 2 Nr. 408/3 (Friedrichstraße 7) in Größe von 4.159 m2 sowie dem Grundstück Gemarkung Homberg, Flur 2 Nr. 408/4 (Friedrichstraße 7) in Größe von ca. 2.187 m2 nebst aufstehenden Gebäuden zu einem Verkaufspreis von € 50,00/Quadratmeter zuzüglich Nebenkosten abzuschließen.“ 

Daraus folgt, dass der Magistrat der Stadt Homberg gegen den bestehenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung das Abrissverfahren geführt hat. Und der Kreis hat offensichtlich nicht überprüft, ob hierzu überhaupt eine Legitimation bestand. 

Zu Frage 2: Alternativen – Prüfung 

Selbst, wenn dem Minister alle 4 Aktenteile vorgelegt worden sind, so ergäbe sich daraus kein Nachweis einer angemessenen Alternativen-Prüfung. Stattdessen findet sich bis zuletzt in der Akte, dass von den Mitarbeitern der Unteren Denkmal Behörde beim VB-Kreis, dem Hessischen Landesamt für Denkmalpflege Marburg und Wiesbaden sowie dem Präsidenten des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, Dr. Markus Harzenetter, bemängelt wurde, dass keinerlei fundierte Alternativen-Prüfung seitens der Stadt Homberg (Ohm) vorgelegt wurde. 

  1. Eine rudimentäre Abwägung betrifft den Vergleich zweier Wohnprojekte, eine Gegenüberstellung der Projekte des Homberger Architekten H. Gans und ein Projekt des PaWo GmbH Linden. Das Ergebnis hieraus ist jedoch die lapidare Schlussfolgerung, dass die Stadt Homberg (Ohm) aufgrund ihrer kommunalen Planungshoheit lieber das Projekt der PaWo GmbH umsetzen möchte und die gesetzlichen Grundlagen des Denkmalschutzes dabei vollkommen unberücksichtigt bleiben. Der Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass die kommunale Planungshoheit nicht über dem Landesgesetz steht, sondern dieses berücksichtigen muss. Dieser Widerspruch wird in der gesamten Akte nicht aufgelöst. 
  1. Zum Bürgerentscheid 2015 fehlen sämtliche Hinweise. Das Votum von 87% der Homberger Bevölkerung wird vollständig ignoriert.  Im Bürgerbegehren jedoch wurde für den  Erhalt des Schulgebäudes und seine Umnutzung als Wohnraum geworben. Und die hohe Zustimmung der Bevölkerung zeigt, wie stark die Sozialbindung des Kulturdenkmals ist. Mehr öffentliches Interesse geht nicht! Dieser wesentliche Faktor wurde jedoch bei der “Abwägung” vollkommen ignoriert.  Das öffentliche Interesse und der demokratische Entscheid wurden vollkommen missachtet.  
  1. Prüfung als Kita: Zur Prüfung als Kita liegen in der Akte ebenfalls keinerlei Abwägungen vor. 
  1. Betreutes Wohnen und Tagespflege der Schottener Reha / Soziale Dienste 

Zu dem Projekt, das in einem Interessenbekundungsverfahren in der Amtszeit von BM Claudia Blum betrieben wurde, liegen in der Akte überhaupt keine Unterlagen vor.  

  1. Von der Unteren Denkmalbehörde beim VB-Kreis eingebrachte zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten wurden erst gar nicht geprüft: Nämlich als Kulturstätte, Gewerbe, Unterkunft für Flüchtlinge.  

Dennoch wurde leider von Ihnen, Herr Dr. Mischak, die UDB am 28.06.2023  aufgefordert, die ministerielle Weisung für den Abriss der alten Grundschule in die Wege zu leiten, damit der Investor nicht noch vorher abspringt. Wörtlich: “Ich weise Sie hiermit an, die von der Stadt beantragte Rückbaugenehmigung zu erlassen.”  Damit wird in der Akte expressis verbis deutlich, dass es sich bei der Entscheidung zum Abriss des Kulturdenkmals statt eines angemessenen Abwägungsentscheids um einen Akt der politischen Willkür handelt. Und zwar zugunsten von Investoreninteressen. 28.06.2023, Blatt 000039 Teil II 

Noch am 30.04.2025 schreibt das Wissenschaftsministerium nach einem Ortstermin und einer Besprechung im Rathaus Homberg am 8.4.2025 als Ergebnis: Eine abschließende Entscheidung der Obersten Denkmalschutzbehörde kann erst getroffen werden, wenn zu folgenden Fragen und Sachverhalten eine ergänzende Stellungnahme der Stadt Homberg vorliegt. 

“Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung wurde von der Stadt nicht substantiiert dargelegt, insbesondere fehlt eine Fördermittel- und variantenbasierte Wirtschaftlichkeitsanalyse.  ….. Es handelt sich um einen gravierenden Einschnitt in den Denkmalbestand. Eine Kompensation soll durch Nebenbestimmungen erreicht werden. Die verfassungsrechtlich anerkannte Notwendigkeit sorgfältiger Abwägung ist jedoch ist an keiner Stelle in den Unterlagen nachgewiesen! 

Handschriftlich: Die Pressearbeit ist mit dem HMVVK abzustimmen. 

Vize-Landrat Krug bittet das Ministerium unter Verweis auf offene Briefe und Pressemitteilungen, die Sache “vertrauensvoll zu behandeln”. Weshalb hier auch noch Intransparenz und versuchte Zensur kritisiert werden müssen. 

Zu allen gemachten Ausführen können Zitate und Blatt-Nummern benannt werden. 

Fazit:  

  1. Keine der an den Akteneinsichtsausschuss gestellten Fragen wurden mit Ausnahme von Frage 4 auch nur annähernd zufriedenstellend beantwortet. 
  1. Eine verfassungsrechtlich gebotene Abwägung hat nach der gesichteten Aktenlage nicht stattgefunden. 
  1. Ein der Fragestellung angemessener Bericht wurde nicht erstellt. 
  1. Die rechtliche Grundlage für das Abriss- und Widerspruchsverfahren wurde nicht geprüft. 
  1. Der Verdacht, dass ein verwaltungsrechtliches Verfahren zur Ausübung politischer Willkür instrumentalisiert wurde, hat sich bestätigt. 

Wir kritisieren scharf, dass in diesem Zusammenhang korrekt arbeitende Mitarbeiter der Unteren Denkmalbehörde beim VB-Kreis angewiesen wurden, rechtlich fragwürdige Entscheidungen durchsetzen zu müssen. 

Wir appellieren sowohl an Minister Gremmels als auch an Landrat Dr. Mischak und seinen Stellvertreter Krug, die Weisung zurückzunehmen und die Stadt Homberg bei der Umsetzung eines gesetzeskonformen Bauvorhabens zu unterstützen. 

18. Dezember 2025 

Für die Fraktion Die Linke / Klimaliste  

Barbara Schlemmer

Neueste Beiträge

  • Bericht der Fraktion Die Linke/Klimaliste zum Akteneinsichtsausschuss
  • ZOV: Für Busfahrerinnen und Busfahrer
  • Blankoscheck für den ZAV-Vorstand
  • ZAV ignoriert wachsende Probleme bei der Grünschnittentsorgung
  • ZOV und Wasser

Impressum und Datenschutz

©2026 Bündnis Klima: Die LINKE / Klimaliste Vogelsberg | WordPress Theme by Superbthemes.com